§ 132 AktG Verantwortlichkeit der Sonderprüfer

Aktiengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2009 bis 31.12.9999

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung§ 275 UGB über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt sinngemäß.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 16 BGBl. Nr. 475/1990)

Stand vor dem 01.08.1990

In Kraft vom 01.08.1990 bis 01.08.1990

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung§ 275 UGB über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt sinngemäß.

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 16 BGBl. Nr. 475/1990)

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