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§ 13b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2009§ 23 IESG tritt mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Oktober 2010 in Kraft. Paragraph 13 b, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2009, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.
§ 13b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2009§ 23 IESG tritt mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Oktober 2010 in Kraft. Paragraph 13 b, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2009, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.