§ 23 IESG (weggefallen)

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2026 bis 31.12.9999
§ 23.Paragraph 23,

§ 13b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2009§ 23 IESG tritt mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Oktober 2010 in Kraft. Paragraph 13 b, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2009, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Stand vor dem 29.07.2026

In Kraft vom 01.08.2009 bis 29.07.2026
§ 23.Paragraph 23,

§ 13b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2009§ 23 IESG tritt mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Oktober 2010 in Kraft. Paragraph 13 b, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2009, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten