§ 47a AMG (weggefallen)

Arzneimittelgesetz

Versionenvergleich

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Fassung gültig ab 02.01.9000

In Kraft vom 02.01.9000 bis 31.12.9999
Ethikkommissionen sind verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln, die dieses zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Abschnitt benötigt§ 47a AMG seit 01.01.9000 weggefallen.

Stand vor dem 31.01.2022

In Kraft vom 16.07.2009 bis 31.01.2022
Ethikkommissionen sind verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln, die dieses zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Abschnitt benötigt§ 47a AMG seit 01.01.9000 weggefallen.

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