§ 16 AlkAbgG 1973 (weggefallen)

Alkoholabgabegesetz 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen des Artikels IV des Bundesgesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Abgabenrechtes und des Familienlastenausgleiches, BGBl. Nr. 302/1968§ 16 AlkAbgG 1973, in der am 31 seit 31.12.2018 weggefallen. Dezember 1972 geltenden Fassung treten - unbeschadet der Bestimmung des § 17 - außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1973 bis 31.12.2018
Die Bestimmungen des Artikels IV des Bundesgesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Abgabenrechtes und des Familienlastenausgleiches, BGBl. Nr. 302/1968§ 16 AlkAbgG 1973, in der am 31 seit 31.12.2018 weggefallen. Dezember 1972 geltenden Fassung treten - unbeschadet der Bestimmung des § 17 - außer Kraft.

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