§ 5 WinSV

Winkelschreibereiverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1919 bis 31.12.9999

Gegen Rechtsanwälte und Notare, welche gerichtliche Eingaben, die von Winkelschreibern für dritte Personen verfaßt werden, mit ihrer Unterschrift versehen oder auf was immer für eine andere Art die Winkelschreiberei begünstigen, ist im Disciplinarwege vorzugehen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1919 bis 31.12.9999

Gegen Rechtsanwälte und Notare, welche gerichtliche Eingaben, die von Winkelschreibern für dritte Personen verfaßt werden, mit ihrer Unterschrift versehen oder auf was immer für eine andere Art die Winkelschreiberei begünstigen, ist im Disciplinarwege vorzugehen.

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