§ 4 WinSV (weggefallen)

Winkelschreibereiverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1898 bis 31.12.9999
Gegen die Entscheidung steht dem Betheiligten der Recurs binnen 14 Tagen, vom Tage der Zustellung desselben gerechnet, an das höhere Gericht offen§ 4 WinSV (weggefallen) seit 01.01.1898 weggefallen.

Gegen Entscheidungen des höheren Gerichtes, wodurch das erstrichterliche Erkenntnis bestätiget oder zu Gunsten des Beschuldigten abgeändert wurde, und gegen die Entscheidungen des obersten Gerichtshofes findet keine weitere Beschwerde statt.

Stand vor dem 31.12.1897

In Kraft vom 13.06.1857 bis 31.12.1897
Gegen die Entscheidung steht dem Betheiligten der Recurs binnen 14 Tagen, vom Tage der Zustellung desselben gerechnet, an das höhere Gericht offen§ 4 WinSV (weggefallen) seit 01.01.1898 weggefallen.

Gegen Entscheidungen des höheren Gerichtes, wodurch das erstrichterliche Erkenntnis bestätiget oder zu Gunsten des Beschuldigten abgeändert wurde, und gegen die Entscheidungen des obersten Gerichtshofes findet keine weitere Beschwerde statt.

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