§ 807 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Wenn aus mehreren Miterben einige unbedingt; andere aber, oder auch nur Einer aus ihnen mit Vorbehalt der erwähnten Rechtswohlthat sich zu Erben erklären;ein Miterbe eine bedingte Erbantrittserklärung abgibt, so ist ein InventariumInventar zu errichten und die auf diesen Vorbehalt beschränkte Erbantrittserklärung, das der Verlassenschaftsabhandlung zumzu Grunde zu legen ist. In diesem so wie in allen Fällen, in welchen ein Inventarium errichtet werden muß,Nach Errichtung eines Inventars genießt auch derjenigeein Erbe, welcherder eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, so lange ihm die Erbschaft noch nicht übergeben worden, die rechtliche Wohlthat des Inventariumsdamit verbundene Haftungsbeschränkung.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2016

Wenn aus mehreren Miterben einige unbedingt; andere aber, oder auch nur Einer aus ihnen mit Vorbehalt der erwähnten Rechtswohlthat sich zu Erben erklären;ein Miterbe eine bedingte Erbantrittserklärung abgibt, so ist ein InventariumInventar zu errichten und die auf diesen Vorbehalt beschränkte Erbantrittserklärung, das der Verlassenschaftsabhandlung zumzu Grunde zu legen ist. In diesem so wie in allen Fällen, in welchen ein Inventarium errichtet werden muß,Nach Errichtung eines Inventars genießt auch derjenigeein Erbe, welcherder eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, so lange ihm die Erbschaft noch nicht übergeben worden, die rechtliche Wohlthat des Inventariumsdamit verbundene Haftungsbeschränkung.