§ 800 ABGB Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Die Antretung der ErbschaftErbantrittserklärung kann unbedingt oder die Erbantrittserklärung muß zugleich enthaltenbedingt, ob sie unbedingt, oder mitalso unter dem Vorbehalt der Rechtswohlthat des Inventariums gescheheErrichtung eines Inventars, abgegeben werden.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2016

Die Antretung der ErbschaftErbantrittserklärung kann unbedingt oder die Erbantrittserklärung muß zugleich enthaltenbedingt, ob sie unbedingt, oder mitalso unter dem Vorbehalt der Rechtswohlthat des Inventariums gescheheErrichtung eines Inventars, abgegeben werden.