§ 795 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Einem Notherben, der von seinem Pflichttheile selbst gesetzmäßig ausgeschlossen wird, muß doch immer der nothwendige Unterhalt ausgemessen werden§ 795 ABGB seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016
Einem Notherben, der von seinem Pflichttheile selbst gesetzmäßig ausgeschlossen wird, muß doch immer der nothwendige Unterhalt ausgemessen werden§ 795 ABGB seit 31.12.2016 weggefallen.