§ 30 BoersSG (weggefallen)

Börsesensale-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz betraut§ 30 BoersSG (weggefallen) seit 26.04.2017 weggefallen.

Stand vor dem 25.04.2017

In Kraft vom 01.12.1989 bis 25.04.2017
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz betraut§ 30 BoersSG (weggefallen) seit 26.04.2017 weggefallen.

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