§ 23 BoersSG (weggefallen)

Börsesensale-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999
Disziplinarstrafen sind:

1.

Geldstrafen bis 300 €;

2.

Suspendierung vom Amte auf bestimmte Zeit;

3.

Entsetzung vom Amte.

§ 23 BoersSG (weggefallen) seit 26.04.2017 weggefallen.

Stand vor dem 25.04.2017

In Kraft vom 01.07.2013 bis 25.04.2017
Disziplinarstrafen sind:

1.

Geldstrafen bis 300 €;

2.

Suspendierung vom Amte auf bestimmte Zeit;

3.

Entsetzung vom Amte.

§ 23 BoersSG (weggefallen) seit 26.04.2017 weggefallen.

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