Art. 1 § 38 FlurVgG (weggefallen)

Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Der Behörde steht bei Durchführung des Verfahrens ein Ausschuß der Parteien zur Beratung in wirtschaftlichen Fragen zur SeiteArt. Die Behörde ist an die Beschlüsse des Ausschusses nicht gebunden1 § 38 FlurVgG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.07.1976 bis 31.12.2019
Der Behörde steht bei Durchführung des Verfahrens ein Ausschuß der Parteien zur Beratung in wirtschaftlichen Fragen zur SeiteArt. Die Behörde ist an die Beschlüsse des Ausschusses nicht gebunden1 § 38 FlurVgG seit 31.12.2019 weggefallen.

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