Art. 1 § 32 FlurVgG (weggefallen)

Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Bei der Teilung und Regulierung sind die Bestimmungen desArt. 1 § 4 Abs32 FlurVgG seit 31.12.2019 weggefallen. 6 und des § 14 sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 08.03.1967 bis 31.12.2019
Bei der Teilung und Regulierung sind die Bestimmungen desArt. 1 § 4 Abs32 FlurVgG seit 31.12.2019 weggefallen. 6 und des § 14 sinngemäß anzuwenden.

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