§ 2 EnLG Bezugnahme auf Unionsrecht

Energielenkungsgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2021 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz werden

1.

die Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, ABl. Nr. L 211 vom 14.08.2009 S. 55, und

2.

die Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG, ABl. Nr. L 211 vom 14.08.2009 S. 94,

umgesetzt sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 9942017/20101938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren ErdgasversorgungGasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010, ABl. Nr. L 280 vom 28.10.2017 S. 1, und die in der Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 20042005/6789/EG des Rates, ABl. Nr. L 295158 vom 12.11.201014.06.2019 S. 1, der Durchführung durch die Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bestimmungen durchgeführt.

Stand vor dem 27.07.2021

In Kraft vom 26.02.2013 bis 27.07.2021

Durch dieses Gesetz werden

1.

die Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, ABl. Nr. L 211 vom 14.08.2009 S. 55, und

2.

die Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG, ABl. Nr. L 211 vom 14.08.2009 S. 94,

umgesetzt sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 9942017/20101938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren ErdgasversorgungGasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010, ABl. Nr. L 280 vom 28.10.2017 S. 1, und die in der Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 20042005/6789/EG des Rates, ABl. Nr. L 295158 vom 12.11.201014.06.2019 S. 1, der Durchführung durch die Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bestimmungen durchgeführt.

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