§ 19 BarchG Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften

Bundesarchivgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt

1.

§ 10 Abs. 3 Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 94/1945, und

2.

die Verordnung BGBl. Nr. 56/1931 außer Kraft.

(3) § 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 5 sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 17.05.2018

In Kraft vom 01.01.2000 bis 17.05.2018

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt

1.

§ 10 Abs. 3 Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 94/1945, und

2.

die Verordnung BGBl. Nr. 56/1931 außer Kraft.

(3) § 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 5 sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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