§ 13 BRPG Vollziehung

Berufsreifeprüfungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2017 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Unterricht, Kunst und KulturBildung betraut.

Stand vor dem 01.04.2017

In Kraft vom 16.07.2010 bis 01.04.2017

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Unterricht, Kunst und KulturBildung betraut.

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