§ 64 VgTb

Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.02.1855 bis 31.12.9999

Jetzt wird die bloßliegende Spinnwebenhaut besichtiget, ihre zarte und durchsichtige, milchig trübe, gewulstete oder sehnige Beschaffenheit, der Grad ihrer Spannung über die abgeplattete Hirnoberfläche, sowie ihre Erschlaffung beobachtet; Blutergüsse, krankhafte Ausschwitzungen, bis in diese Haut dringende Verletzungen, auf gleiche Weise, wie bei der harten Hirnhaut angegeben wurde, beschrieben. In gleicher Art wird nun die Beschaffenheit der Gefäßhaut angegeben, hier aber noch nebst der Weite, dem geschlängelten oder gestreckten Verlaufe der Gefäße, der Grad der Injection mit Blut berücksichtiget. Es ist ferner zu sehen, ob die Spinnwebenhaut mit der Aderhaut nicht verdickt, und ob zwischen selben nicht Blutergüsse oder Infiltrationen und welcher Art vorhanden sind; im letzteren Falle wird die Lostrennung dieser Häute vom Gehirne erforderlich, zu welchem Zwecke dieselben an einer leicht zu fassenden Stelle mit dem Nägeln eingezwickt und von der Gehirnoberfläche abgezogen werden, wobei zu beobachten ist, ob zwischen ihnen und den Hirnwindungen Serum oder andere Flüssigkeit, in welcher Menge und von welcher Art angesammelt ist, ob sich selbe leicht oder nur schwer ablösen lassen und ob im letzteren Falle nicht Gehirntheile an der pia mater kleben bleiben, oder überhaupt Tuberkeln oder andere pathologische Productionen sich an ihr befinden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.02.1855 bis 31.12.9999

Jetzt wird die bloßliegende Spinnwebenhaut besichtiget, ihre zarte und durchsichtige, milchig trübe, gewulstete oder sehnige Beschaffenheit, der Grad ihrer Spannung über die abgeplattete Hirnoberfläche, sowie ihre Erschlaffung beobachtet; Blutergüsse, krankhafte Ausschwitzungen, bis in diese Haut dringende Verletzungen, auf gleiche Weise, wie bei der harten Hirnhaut angegeben wurde, beschrieben. In gleicher Art wird nun die Beschaffenheit der Gefäßhaut angegeben, hier aber noch nebst der Weite, dem geschlängelten oder gestreckten Verlaufe der Gefäße, der Grad der Injection mit Blut berücksichtiget. Es ist ferner zu sehen, ob die Spinnwebenhaut mit der Aderhaut nicht verdickt, und ob zwischen selben nicht Blutergüsse oder Infiltrationen und welcher Art vorhanden sind; im letzteren Falle wird die Lostrennung dieser Häute vom Gehirne erforderlich, zu welchem Zwecke dieselben an einer leicht zu fassenden Stelle mit dem Nägeln eingezwickt und von der Gehirnoberfläche abgezogen werden, wobei zu beobachten ist, ob zwischen ihnen und den Hirnwindungen Serum oder andere Flüssigkeit, in welcher Menge und von welcher Art angesammelt ist, ob sich selbe leicht oder nur schwer ablösen lassen und ob im letzteren Falle nicht Gehirntheile an der pia mater kleben bleiben, oder überhaupt Tuberkeln oder andere pathologische Productionen sich an ihr befinden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten