§ 37 VerwGesG 2006 (weggefallen)

Verwertungsgesellschaftengesetz 2006

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2016 bis 31.12.9999
§ 37 VerwGesG 2006 (1weggefallen) Der Schlichtungsausschuss hat binnen drei Monaten ab der Bestellung des Vorsitzenden einen Schlichtungsvorschlag zu erlassen; die Parteien können eine Verlängerung dieser Frist vereinbarenseit 01.06.2016 weggefallen.

(2) Der Schlichtungsvorschlag hat den Parteien die Schließung eines vollständig ausgearbeiteten Gesamtvertrags vorzuschlagen; der Schlichtungsvorschlag ist zu begründen. Stellt keine Partei binnen vier Wochen ab Zustellung des Schlichtungsvorschlags einen Antrag an den Urheberrechtssenat auf Erlassung einer Satzung, dann gilt dies als stillschweigende Schließung eines Gesamtvertrags mit dem vom Schlichtungsausschuss vorgeschlagenen Inhalt.

Stand vor dem 31.05.2016

In Kraft vom 01.07.2006 bis 31.05.2016
§ 37 VerwGesG 2006 (1weggefallen) Der Schlichtungsausschuss hat binnen drei Monaten ab der Bestellung des Vorsitzenden einen Schlichtungsvorschlag zu erlassen; die Parteien können eine Verlängerung dieser Frist vereinbarenseit 01.06.2016 weggefallen.

(2) Der Schlichtungsvorschlag hat den Parteien die Schließung eines vollständig ausgearbeiteten Gesamtvertrags vorzuschlagen; der Schlichtungsvorschlag ist zu begründen. Stellt keine Partei binnen vier Wochen ab Zustellung des Schlichtungsvorschlags einen Antrag an den Urheberrechtssenat auf Erlassung einer Satzung, dann gilt dies als stillschweigende Schließung eines Gesamtvertrags mit dem vom Schlichtungsausschuss vorgeschlagenen Inhalt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten