§ 11 VersStG (weggefallen)

Versicherungssteuergesetz 1953

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2010 bis 31.12.9999
Versicherungsscheine, die von inländischen oder von den zum Geschäftsbetrieb im Inlande zugelassenen ausländischen Versicherern ausgestellt werden, unterliegen nicht der im Gebührengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung für Versicherungsscheine festgesetzten Gebühr§ 11 VersStG (weggefallen) seit 31.12.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.12.2010

In Kraft vom 29.11.1997 bis 30.12.2010
Versicherungsscheine, die von inländischen oder von den zum Geschäftsbetrieb im Inlande zugelassenen ausländischen Versicherern ausgestellt werden, unterliegen nicht der im Gebührengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung für Versicherungsscheine festgesetzten Gebühr§ 11 VersStG (weggefallen) seit 31.12.2010 weggefallen.

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