§ 36d StrSchG (weggefallen)

Strahlenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Wer eigenverantwortlich Arbeiten ausübt oder ausüben lässt, bei denen mit erhöhten 222Radon-Expositionen bzw§ 36d StrSchG seit 31.07.2020 weggefallen. mit erhöhten Expositionen durch Uran oder Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon bzw. mit Expositionen durch kosmische Strahlung (fliegendes Personal) zu rechnen ist, hat dafür zu sorgen, dass die Exposition jenen Wert, der der maximal zulässigen Exposition beruflich strahlenexponierter Personen der Kategorie A entspricht, nicht übersteigt.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 10.12.2004 bis 31.07.2020
Wer eigenverantwortlich Arbeiten ausübt oder ausüben lässt, bei denen mit erhöhten 222Radon-Expositionen bzw§ 36d StrSchG seit 31.07.2020 weggefallen. mit erhöhten Expositionen durch Uran oder Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon bzw. mit Expositionen durch kosmische Strahlung (fliegendes Personal) zu rechnen ist, hat dafür zu sorgen, dass die Exposition jenen Wert, der der maximal zulässigen Exposition beruflich strahlenexponierter Personen der Kategorie A entspricht, nicht übersteigt.

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