§ 97 BörseG (weggefallen)

Börsegesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

1.

Das Gesetz betreffend die Organisation der Börsen (Börsegesetz), RGBl. Nr. 67/1875, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 658/1921, 361/1926 und 160/1948;

2.

das Statut für die Wiener Börse, I. Teil Börseordnung, Verordnungsblatt der Wiener Börsekammer Nr. 550/1984 in der Fassung Nr. 139/1986, unbeschadet des § 98 Abs. 1 Z 1.

§ 97 BörseG (Anm.: Abs. 2 wurde nicht vergeben)

(3weggefallen) Die allerhöchste Entschließung vom 24seit 03.01.2018 weggefallen. September 1860 tritt mit 1. Jänner 1994 außer Kraft.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 31.07.1993 bis 02.01.2018
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

1.

Das Gesetz betreffend die Organisation der Börsen (Börsegesetz), RGBl. Nr. 67/1875, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 658/1921, 361/1926 und 160/1948;

2.

das Statut für die Wiener Börse, I. Teil Börseordnung, Verordnungsblatt der Wiener Börsekammer Nr. 550/1984 in der Fassung Nr. 139/1986, unbeschadet des § 98 Abs. 1 Z 1.

§ 97 BörseG (Anm.: Abs. 2 wurde nicht vergeben)

(3weggefallen) Die allerhöchste Entschließung vom 24seit 03.01.2018 weggefallen. September 1860 tritt mit 1. Jänner 1994 außer Kraft.

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