§ 97 BörseG (weggefallen)

Börsegesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
Paragraph§ 97,

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

  1. 1.Ziffer einsDas Gesetz betreffend die Organisation der Börsen (Börsegesetz), RGBl. Nr. 67/1875, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 658/1921, 361/1926 und 160/1948;Das Gesetz betreffend die Organisation der Börsen (Börsegesetz), RGBl. Nr. 67/1875, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 658 aus 1921,, 361/1926 und 160/1948;
  2. 2.Ziffer 2das Statut für die Wiener Börse, I. Teil Börseordnung, Verordnungsblatt der Wiener Börsekammer Nr. 550/1984 in der Fassung Nr. 139/1986, unbeschadet des § 98 Abs. 1 Z 1.das Statut für die Wiener Börse, römisch eins. Teil Börseordnung, Verordnungsblatt der Wiener Börsekammer Nr. 550/1984 in der Fassung Nr. 139/1986, unbeschadet des Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer eins,

BörseG (Anmweggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.: Abs. 2 wurde nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 2, wurde nicht vergeben)

  1. (3)Absatz 3Die allerhöchste Entschließung vom 24. September 1860 tritt mit 1. Jänner 1994 außer Kraft.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 31.07.1993 bis 02.01.2018
Paragraph§ 97,

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

  1. 1.Ziffer einsDas Gesetz betreffend die Organisation der Börsen (Börsegesetz), RGBl. Nr. 67/1875, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 658/1921, 361/1926 und 160/1948;Das Gesetz betreffend die Organisation der Börsen (Börsegesetz), RGBl. Nr. 67/1875, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 658 aus 1921,, 361/1926 und 160/1948;
  2. 2.Ziffer 2das Statut für die Wiener Börse, I. Teil Börseordnung, Verordnungsblatt der Wiener Börsekammer Nr. 550/1984 in der Fassung Nr. 139/1986, unbeschadet des § 98 Abs. 1 Z 1.das Statut für die Wiener Börse, römisch eins. Teil Börseordnung, Verordnungsblatt der Wiener Börsekammer Nr. 550/1984 in der Fassung Nr. 139/1986, unbeschadet des Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer eins,

BörseG (Anmweggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen.: Abs. 2 wurde nicht vergeben)Anmerkung, Absatz 2, wurde nicht vergeben)

  1. (3)Absatz 3Die allerhöchste Entschließung vom 24. September 1860 tritt mit 1. Jänner 1994 außer Kraft.

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