§ 10 VGebG (weggefallen)

Vollzugsgebührengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für

1.

die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 Euro,

2.

die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 Euro und

3.

für die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 4,50 Euro.

§ 10 VGebG seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.09.2005 bis 30.06.2021
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für

1.

die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 Euro,

2.

die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 Euro und

3.

für die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 4,50 Euro.

§ 10 VGebG seit 30.06.2021 weggefallen.

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