§ 469a ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999

Bei Bestellung des Pfandrechtes kann auf dieses Verfügungsrecht nicht verzichtet werden. Verpflichtet sichIst jedoch im öffentlichen Buch ein der Eigentümer einem andern gegenüberHypothek im Rang nachfolgendes oder ihr gleichrangiges, eine bestimmte Hypothek löschen zu lassenrechtsgeschäftlich bestelltes Recht eingetragen, so kann erder Eigentümer über die Hypothek nichtnur dann verfügen, wenn diese Verpflichtunger sich das Verfügungsrecht gegenüber dem Buchberechtigten vertraglich vorbehalten hat und dieser Vorbehalt im öffentlichen Buch bei der Hypothek angemerkt ist.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.01.1917 bis 31.12.1997

Bei Bestellung des Pfandrechtes kann auf dieses Verfügungsrecht nicht verzichtet werden. Verpflichtet sichIst jedoch im öffentlichen Buch ein der Eigentümer einem andern gegenüberHypothek im Rang nachfolgendes oder ihr gleichrangiges, eine bestimmte Hypothek löschen zu lassenrechtsgeschäftlich bestelltes Recht eingetragen, so kann erder Eigentümer über die Hypothek nichtnur dann verfügen, wenn diese Verpflichtunger sich das Verfügungsrecht gegenüber dem Buchberechtigten vertraglich vorbehalten hat und dieser Vorbehalt im öffentlichen Buch bei der Hypothek angemerkt ist.