§ 17 TGG Inkrafttreten

Tiergesundheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(1a) § 15 tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(1b) § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 3 (Anm.: richtig: § 8 Abs. 3a) tritt in der Fassung des BGBl. I Nr. 142/2003 mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(1c) § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(1d) Der § 7a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vom Tag seiner Kundmachung an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gemäß Abs. 1 in Wirksamkeit gesetzt werden.

Stand vor dem 14.06.2018

In Kraft vom 24.05.2013 bis 14.06.2018

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(1a) § 15 tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(1b) § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 3 (Anm.: richtig: § 8 Abs. 3a) tritt in der Fassung des BGBl. I Nr. 142/2003 mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(1c) § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(1d) Der § 7a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vom Tag seiner Kundmachung an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gemäß Abs. 1 in Wirksamkeit gesetzt werden.

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