§ 47c TabMG 1996 (weggefallen)

Tabakmonopolgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2023 bis 31.12.9999
§ 8 Abs. 5§ 47c TabMG 1996, zweiter Satz, § 14a, § 36 Abs. 10 und § 38a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft.

Stand vor dem 21.07.2023

In Kraft vom 29.12.2007 bis 21.07.2023
§ 8 Abs. 5§ 47c TabMG 1996, zweiter Satz, § 14a, § 36 Abs. 10 und § 38a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft.

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