§ 47b TabMG 1996 (weggefallen)

Tabakmonopolgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2023 bis 31.12.9999
Die §§ 6 Abs. 2 Z 3, 24 Abs. 3, 38 Abs. 5 und 40 Abs. 1 in der Fasssung des BGBl. I Nr. 71/2003§ 47b TabMG 1996 treten mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2004 in Kraft.

Stand vor dem 21.07.2023

In Kraft vom 21.08.2003 bis 21.07.2023
Die §§ 6 Abs. 2 Z 3, 24 Abs. 3, 38 Abs. 5 und 40 Abs. 1 in der Fasssung des BGBl. I Nr. 71/2003§ 47b TabMG 1996 treten mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2004 in Kraft.

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