§ 63 SeilbG 2003 (weggefallen)

Seilbahngesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2018 bis 31.12.9999
Das Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile wird auf Antrag des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten durch eine von ihm ausgewählte Benannte Stelle durchgeführt§ 63 SeilbG 2003 seit 30.11.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2018

In Kraft vom 22.11.2003 bis 30.11.2018
Das Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile wird auf Antrag des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten durch eine von ihm ausgewählte Benannte Stelle durchgeführt§ 63 SeilbG 2003 seit 30.11.2018 weggefallen.

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