§ 24 SeilbG 2003

Seilbahngesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2018 bis 31.12.9999

(1) Dem Konzessionsantrag sind zur Beurteilung des öffentlichen Interesses und der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers insbesondere nachfolgende Unterlagen anzuschließen:

1.

Gesellschaftsvertrag (Satzung) und Firmenbuchauszug des zukünftigen KonzessionärsKonzessionswerbers sowie Bilanzen der vorhergehenden Geschäftsjahre;

2.

eine umfassende Beschreibung des Bauvorhabens mit Darstellung der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der geografischen Ortsbezeichnungen (Stationsstandorte und Trassenverlauf); Angaben über den Zweck der Seilbahn;

3.

kurz gefasster Bauentwurf;

4.

das vorgesehene Bau- und Betriebsprogramm (einschließlich Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen);

5.

BaukostenaufstellungProjektkostenaufstellung samt Firmenanboten;

6.

Wirtschaftlichkeitsprognose sowie den Baukosten entsprechendeProjektkosten entsprechender Finanzierungsplan inklusive der Nachweise über die Aufbringung der erforderlichen Eigen- und Fremdmittel. Diese Unterlagen sind von einem hiezu Befugten, wie WirtschaftstreuhänderWirtschaftsprüfer, Steuer-Steuerberater oder Unternehmensberater, zu prüfen und ihre Richtigkeit ist mit dessen Unterschrift zu bestätigen;

7.

ein Verzeichnis der durch die Errichtung der Seilbahn betroffenen sowie der im Bauverbotsbereich liegenden Grundstücke sowie Nachweise über die Verfügbarkeit der Inanspruchnahme;

8.

Bekanntgabe der durch den Bau und Betrieb der Seilbahn betroffenen Gemeinden;

9.

eine eingehende Darstellung der Verkehrssituation. Bei TalstationenStationen im Bereich öffentlicher Verkehrswege (Schiene, Straße) ist auf einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen;

10.

Lageplan überStrafregisterbescheinigung für die bestehenden und projektbezogen neuen Skipistenzur Vertretung nach außen befugten Organe des Konzessionswerbers, deren Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen darf;

11.

Bekanntgabe der nächstliegenden öffentlichen SeilbahnenLageplan über die bestehenden und projektbezogenen neuen Skipisten;

12.

eine ErklärungBekanntgabe der zuständigen Lawinenwarnkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahnnächstliegenden öffentlichen Seilbahnen samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmenderen jeweiligem Konzessionär;

13.

eine Erklärung der zuständigen Lawinenwarnkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahn samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmen;

14.

ein Lawinenschutzkonzept;

1315.

Angaben und Unterlagen im Hinblick auf Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur Beurteilung einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;

1416.

Unterlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit allfällig notwendiger Rodungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt einschließlich Skipisten.

(2) Von der Vorlage der Unterlagen gemäß Abs. 1 Z 11 bis 16 kann in begründeten Fällen abgesehen werden.

Stand vor dem 30.11.2018

In Kraft vom 14.11.2007 bis 30.11.2018

(1) Dem Konzessionsantrag sind zur Beurteilung des öffentlichen Interesses und der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers insbesondere nachfolgende Unterlagen anzuschließen:

1.

Gesellschaftsvertrag (Satzung) und Firmenbuchauszug des zukünftigen KonzessionärsKonzessionswerbers sowie Bilanzen der vorhergehenden Geschäftsjahre;

2.

eine umfassende Beschreibung des Bauvorhabens mit Darstellung der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der geografischen Ortsbezeichnungen (Stationsstandorte und Trassenverlauf); Angaben über den Zweck der Seilbahn;

3.

kurz gefasster Bauentwurf;

4.

das vorgesehene Bau- und Betriebsprogramm (einschließlich Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen);

5.

BaukostenaufstellungProjektkostenaufstellung samt Firmenanboten;

6.

Wirtschaftlichkeitsprognose sowie den Baukosten entsprechendeProjektkosten entsprechender Finanzierungsplan inklusive der Nachweise über die Aufbringung der erforderlichen Eigen- und Fremdmittel. Diese Unterlagen sind von einem hiezu Befugten, wie WirtschaftstreuhänderWirtschaftsprüfer, Steuer-Steuerberater oder Unternehmensberater, zu prüfen und ihre Richtigkeit ist mit dessen Unterschrift zu bestätigen;

7.

ein Verzeichnis der durch die Errichtung der Seilbahn betroffenen sowie der im Bauverbotsbereich liegenden Grundstücke sowie Nachweise über die Verfügbarkeit der Inanspruchnahme;

8.

Bekanntgabe der durch den Bau und Betrieb der Seilbahn betroffenen Gemeinden;

9.

eine eingehende Darstellung der Verkehrssituation. Bei TalstationenStationen im Bereich öffentlicher Verkehrswege (Schiene, Straße) ist auf einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen;

10.

Lageplan überStrafregisterbescheinigung für die bestehenden und projektbezogen neuen Skipistenzur Vertretung nach außen befugten Organe des Konzessionswerbers, deren Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen darf;

11.

Bekanntgabe der nächstliegenden öffentlichen SeilbahnenLageplan über die bestehenden und projektbezogenen neuen Skipisten;

12.

eine ErklärungBekanntgabe der zuständigen Lawinenwarnkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahnnächstliegenden öffentlichen Seilbahnen samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmenderen jeweiligem Konzessionär;

13.

eine Erklärung der zuständigen Lawinenwarnkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahn samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmen;

14.

ein Lawinenschutzkonzept;

1315.

Angaben und Unterlagen im Hinblick auf Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur Beurteilung einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;

1416.

Unterlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit allfällig notwendiger Rodungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt einschließlich Skipisten.

(2) Von der Vorlage der Unterlagen gemäß Abs. 1 Z 11 bis 16 kann in begründeten Fällen abgesehen werden.

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