§ 562 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Einem bestimmt eingesetzten Erben gebührt in keinem Falle das Zuwachsrecht§ 562 ABGB seit 31.12.2016 weggefallen. Wenn also kein unbestimmt eingesetzter Erbe übrig ist; so fällt ein erledigter Erbtheil nicht einem noch übrigen, für einen bestimmten Theil eingesetzten, sondern dem gesetzlichen Erben zu.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016
Einem bestimmt eingesetzten Erben gebührt in keinem Falle das Zuwachsrecht§ 562 ABGB seit 31.12.2016 weggefallen. Wenn also kein unbestimmt eingesetzter Erbe übrig ist; so fällt ein erledigter Erbtheil nicht einem noch übrigen, für einen bestimmten Theil eingesetzten, sondern dem gesetzlichen Erben zu.