§ 575 ABGB Zeitpunkt für die Beurteilung der Gültigkeit

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Ein rechtsgültig erklärter letzter Wille kann durch später eintretende Hindernisse seineDie Voraussetzungen der Gültigkeit nicht verliereneiner letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Ein rechtsgültig erklärter letzter Wille kann durch später eintretende Hindernisse seineDie Voraussetzungen der Gültigkeit nicht verliereneiner letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.