§ 578 ABGB Eigenhändige Verfügung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Wer schriftlich, und ohne Zeugen testirenletztwillig verfügen will, der muß das Testament oder Codicillmuss die Verfügung eigenhändig schreiben, und eigenhändig mit seinem Nahmen unterfertigenNamen unterschreiben. Die Beysetzung des Tages, des Jahres,Beisetzung von Ort und des Ortes, woDatum der letzte Wille errichtet wird,Errichtung ist zwar nicht nothwendignotwendig, aber zur Vermeidung der Streitigkeiten räthlichratsam.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Wer schriftlich, und ohne Zeugen testirenletztwillig verfügen will, der muß das Testament oder Codicillmuss die Verfügung eigenhändig schreiben, und eigenhändig mit seinem Nahmen unterfertigenNamen unterschreiben. Die Beysetzung des Tages, des Jahres,Beisetzung von Ort und des Ortes, woDatum der letzte Wille errichtet wird,Errichtung ist zwar nicht nothwendignotwendig, aber zur Vermeidung der Streitigkeiten räthlichratsam.