§ 44 RGV (weggefallen)

Reisegebührenvorschrift 1955

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
§ 39 § 44 RGVist auch auf Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei in Polizeiinspektionen von Stadtpolizeikommanden, deren örtlicher Wirkungsbereich sich auf angrenzende politische Bezirke erstreckt und die in diesen Bezirken gelegen sind, anzuwenden (weggefallen) seit 01.01.2010 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.2009
§ 39 § 44 RGVist auch auf Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei in Polizeiinspektionen von Stadtpolizeikommanden, deren örtlicher Wirkungsbereich sich auf angrenzende politische Bezirke erstreckt und die in diesen Bezirken gelegen sind, anzuwenden (weggefallen) seit 01.01.2010 weggefallen.

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