§ 15 PfandbriefG (weggefallen)

Pfandbriefgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2022 bis 31.12.9999
Die § 15 PfandbriefG seit 07.07.2022 weggefallen... (Anm.: gegenstandslos) oder die von ihr bestimmte Stelle wird ermächtigt, mit Zustimmung des ... (Anm.: gegenstandslos) die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Stand vor dem 07.07.2022

In Kraft vom 15.12.1938 bis 07.07.2022
Die § 15 PfandbriefG seit 07.07.2022 weggefallen... (Anm.: gegenstandslos) oder die von ihr bestimmte Stelle wird ermächtigt, mit Zustimmung des ... (Anm.: gegenstandslos) die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

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