§ 1 PfandbriefG (weggefallen)

Pfandbriefgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2022 bis 31.12.9999
Die von einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt ausgegebenen Schuldverschreibungen sind Pfandbriefe, wenn zu ihrer Deckung nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Hypotheken bestimmt sind§ 1 PfandbriefG seit 07.07.2022 weggefallen.

Stand vor dem 07.07.2022

In Kraft vom 01.01.1994 bis 07.07.2022
Die von einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt ausgegebenen Schuldverschreibungen sind Pfandbriefe, wenn zu ihrer Deckung nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Hypotheken bestimmt sind§ 1 PfandbriefG seit 07.07.2022 weggefallen.

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