§ 676 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Ist hingegenBesteht das Behältniß beweglich, oder doch eineBehältnis dagegen für sich bestehende Sache;selbst (etwa ein Kasten), so hat der LegatarVermächtnisnehmer im Zweifel nur auf das BehältnißBehältnis, nicht auchaber auf die darin befindlichen Sachen Anspruch.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Ist hingegenBesteht das Behältniß beweglich, oder doch eineBehältnis dagegen für sich bestehende Sache;selbst (etwa ein Kasten), so hat der LegatarVermächtnisnehmer im Zweifel nur auf das BehältnißBehältnis, nicht auchaber auf die darin befindlichen Sachen Anspruch.