§ 38 ÖPNRV-G 1999

Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.05.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 3 und § 34 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 27.05.2015

In Kraft vom 19.01.2002 bis 27.05.2015

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 3 und § 34 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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