§ 1 ÖPNRV-G 1999 Allgemeine Bestimmung

Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.05.2015 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz legt die organisatorischen und finanziellen Grundlagen für den Betrieb des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Verkehr im ländlichen Raum) unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 in der Fassung der Verordnungund (EWG) Nr. 18931107/9170 des Rates, ABl. Nr. L 315 vom 2003.12.2007 S. Juni 19911, sowie die Struktur und den Aufgabenbereich von Verkehrsverbünden fest.

Stand vor dem 27.05.2015

In Kraft vom 01.01.2000 bis 27.05.2015

Dieses Bundesgesetz legt die organisatorischen und finanziellen Grundlagen für den Betrieb des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Verkehr im ländlichen Raum) unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 in der Fassung der Verordnungund (EWG) Nr. 18931107/9170 des Rates, ABl. Nr. L 315 vom 2003.12.2007 S. Juni 19911, sowie die Struktur und den Aufgabenbereich von Verkehrsverbünden fest.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten