§ 55 MBG (weggefallen)

Militärbefugnisgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die Datenschutzkommission entscheidet nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch eine Datenverwendung entgegen den Bestimmungen

1.

dieses Bundesgesetzes und

2.

des Datenschutzgesetzes 2000.

Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenermittlung durch die Ausübung von Befugnissen im Wachdienst nach den §§ 7 bis 14 nach diesem Bundesgesetz.

§ 55 MBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.2001 bis 31.12.2013
Die Datenschutzkommission entscheidet nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch eine Datenverwendung entgegen den Bestimmungen

1.

dieses Bundesgesetzes und

2.

des Datenschutzgesetzes 2000.

Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenermittlung durch die Ausübung von Befugnissen im Wachdienst nach den §§ 7 bis 14 nach diesem Bundesgesetz.

§ 55 MBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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