§ 714 ABGB oder einer sonstigen späteren letztwilligen Verfügung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Durch ein späteres Codicill, deren mehrere neben einander bestehen können,eine spätere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung werden frühere Vermächtnisse oder Codicilleandere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung nur in so ferninsoweit aufgehoben, als sie mit demselben im Widerspruche stehenihr widersprechen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Durch ein späteres Codicill, deren mehrere neben einander bestehen können,eine spätere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung werden frühere Vermächtnisse oder Codicilleandere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung nur in so ferninsoweit aufgehoben, als sie mit demselben im Widerspruche stehenihr widersprechen.