§ 15 WHG (weggefallen)

Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der nach § 1 Abs. 2 § 15 WHGzuständige Bundesminister, in Angelegenheiten des § 11 jedoch der Bundesminister für Finanzen betraut seit 30.06.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.06.2018
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der nach § 1 Abs. 2 § 15 WHGzuständige Bundesminister, in Angelegenheiten des § 11 jedoch der Bundesminister für Finanzen betraut seit 30.06.2018 weggefallen.

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