§ 16 ZuKG Hinweis auf Umsetzung

Zugangskontrollgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2000 bis 31.12.9999

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten, ABl. L 320 vom 28. November 1998, S 54, umgesetzt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2000 bis 31.12.9999

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten, ABl. L 320 vom 28. November 1998, S 54, umgesetzt.

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