§ 23 HebG (weggefallen)

Hebammengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.09.2013 bis 31.12.9999
§ 23 HebG (1weggefallen) Die Ausbildung zur Hebamme dauert drei Jahreseit 27.09.2013 weggefallen. Für diplomiertes Krankenpflegepersonal dauert die Ausbildung zwei Jahre.

(2) Die Ausbildung erfolgt an dafür eingerichteten Hebammenakademien.

Stand vor dem 26.09.2013

In Kraft vom 29.04.1994 bis 26.09.2013
§ 23 HebG (1weggefallen) Die Ausbildung zur Hebamme dauert drei Jahreseit 27.09.2013 weggefallen. Für diplomiertes Krankenpflegepersonal dauert die Ausbildung zwei Jahre.

(2) Die Ausbildung erfolgt an dafür eingerichteten Hebammenakademien.

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