§ 1 FinSG Anwendungsbereich

Finanzsicherheiten-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2003 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt die Bestellung und Verwertung von Finanzsicherheiten zwischen bestimmten Finanzmarktteilnehmern.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2003 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt die Bestellung und Verwertung von Finanzsicherheiten zwischen bestimmten Finanzmarktteilnehmern.

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