§ 18 EU-FinStrVG (weggefallen)

EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2014 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz betraut§ 18 EU-FinStrVG (weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen.

Stand vor dem 29.12.2014

In Kraft vom 26.03.2009 bis 29.12.2014
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz betraut§ 18 EU-FinStrVG (weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen.

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