§ 117 EBG (weggefallen)

Eisenbahnbeförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, in zivilrechtlichen Belangen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, betraut§ 117 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.09.1988 bis 30.06.2013
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, in zivilrechtlichen Belangen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, betraut§ 117 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen.

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