§ 36 EBG (weggefallen)

Eisenbahnbeförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Der Reisende hat die Gepäckfracht, die Nebengebühren und die sonstigen Kosten, die vom Versandbahnhof in Rechnung gestellt werden, bei der Aufgabe zu zahlen§ 36 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. Kosten, die vom Versandbahnhof nicht in Rechnung gestellt worden sind, hat der Berechtigte im Bestimmungsbahnhof zu zahlen.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.09.1988 bis 30.06.2013
Der Reisende hat die Gepäckfracht, die Nebengebühren und die sonstigen Kosten, die vom Versandbahnhof in Rechnung gestellt werden, bei der Aufgabe zu zahlen§ 36 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. Kosten, die vom Versandbahnhof nicht in Rechnung gestellt worden sind, hat der Berechtigte im Bestimmungsbahnhof zu zahlen.

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