§ 17 EBG (weggefallen)

Eisenbahnbeförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Die Eisenbahn hat die Bestimmungen über die Reservierung von bestellten Plätzen im Tarif festzusetzen§ 17 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. In den Fahrplänen ist ersichtlich zu machen, in welchen Zügen Plätze reserviert werden.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.09.1988 bis 30.06.2013
Die Eisenbahn hat die Bestimmungen über die Reservierung von bestellten Plätzen im Tarif festzusetzen§ 17 EBG (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. In den Fahrplänen ist ersichtlich zu machen, in welchen Zügen Plätze reserviert werden.

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