§ 10 EG-VAHG (weggefallen)

EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
§ 10 EG-VAHG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft 1)seit 01.01.2012 weggefallen.

(2) Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch BGBl. I Nr. 132/2002 treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.

__________________________________

1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.2011
§ 10 EG-VAHG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft 1)seit 01.01.2012 weggefallen.

(2) Die Änderungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes durch BGBl. I Nr. 132/2002 treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 in Kraft.

__________________________________

1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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