§ 23 E-GovG Sprachliche Gleichbehandlung

E-Government-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Artikel auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männeralle Geschlechter in gleicher Weise.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.03.2004 bis 31.12.2020

Soweit in diesem Artikel auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männeralle Geschlechter in gleicher Weise.

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