§ 6 EG-AHG (weggefallen)

EG-Amtshilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 jeweils in der Fassung des Artikels I des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2004§ 6 EG-AHG sind erstmalig ab 1. Jänner 2004 anzuwenden. Die Änderungen in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und die Bestimmungen der §§ 5a und 5b in der Fassung des Artikels XI des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 sind erstmalig ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Der Gesetzestitel und § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. Zugleich treten § 3 und § 5 Abs. 3 letzter Satz außer Kraft.

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*1(weggefallen) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenseit 01.01.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 10.06.2006 bis 31.12.2012
Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *1). Die Änderungen im Gesetzestitel sowie in § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 jeweils in der Fassung des Artikels I des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2004§ 6 EG-AHG sind erstmalig ab 1. Jänner 2004 anzuwenden. Die Änderungen in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und die Bestimmungen der §§ 5a und 5b in der Fassung des Artikels XI des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 sind erstmalig ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Der Gesetzestitel und § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. Zugleich treten § 3 und § 5 Abs. 3 letzter Satz außer Kraft.

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*1(weggefallen) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenseit 01.01.2013 weggefallen.

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